Hallo zusammen,
auch ohne Rechtsanwalt zu sein:
Es ist sehr gefährlich, jemanden öffentlich an den Pranger zu stellen, da diesem durch diese Handlung definitiv ein Schaden (mindestens hinsichtlich Umsatz) entsteht. Da gibt es Fußangeln wie die rechtliche "Belastbarkeit" oder Relevanz von Fakten, Verhältnismäßigkeit, Rufschädigung, Gegendarstellungen, Gutachterkriege.... Nicht zuletzt kann man persönlich für eine aus Sicht eines Gerichts nicht bewiesene also möglicher Weise falsche Behauptung regresspflichtig gemacht werden. Dabei genügt, dass bei Anderen ein falscher Eindruck durch den Schreiberling entstanden sein KÖNNTE!
Ich empfehle den Einsatz von Konjunktiv:
"Ich vermute, die Lok die ich bei Händler xy erworben habe, könnte nicht korrekt sein bei..."
Und als Antwort: "die fehlenden, anderen, andersfarbigen Teile sowieso legen den Verdacht nahe, dass es sich um eine Manipulation des Teils blabla handeln könnte."
Bei Verdachtsmomenten immer das Teil und nie die Person (die könnte auch selbst reingefallen sein) nennen. Keine Begriffe wie "Betrug", "Täuschung", "Arglist" usw. verwenden, und selbstredend natürlich auch keine persönlichen Beleidigungen. Regelt sich etwas oder löst sich ein Problem in Wohlgefallen ist auch positives Feedback gefragt (damit nicht der Eindruck einer schwarzen Herde entsteht).
Fazit: ich würde so schön dokumentierte Fallbeispiele wie das von Georg mit einer präzisen Dokumentation der Möglichen Abweichungen von der Serie einer pauschalen Reproduktion einer negativen Ebay-Bewertung vorziehen.
Gruß
Stefan
PS
Persönliche, nicht auf o.g. Fallbeispiele bezogene Meinung:
einen Unbedarften TE-Freund wissentlich mit einer Manipulation zu verarschen ist das Allerletzte! Ich kann nur hoffen, dass auf Börsen weiterhin kompetent hingeschaut, und auf mögliche Irrtümer und bestehenden Klärungsbedarf aufmerksam gemacht wird...
