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die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Nicht technische Themen zu Trix-Express.

die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon noels » 24.12.2015, 08:51

Gestern Morgen hat mein Händler gemailt, daß die E144 da ist. Nach Feierabend -> kein Verkehr auf der A2/A30 -> um 17.30 Uhr war ich beim Händler. Drei Loks für zwei Freunde und mich eingesackt und ab nachhause.
Beim auspacken…. Märklin zeigt goodwill: Es gibt den Brückenstecker und unter dem zweiten Drehgestell gibt es auch eine Mittelschleifereinheit, statt den össeligen Radschleifern, wie bei der Lollo. Die Lok aufs Gleis ….. nix …. That kills the cat! Umgedreht…. und sie reagiert. Ok falsch gepolt, kann man ja ändern. Aber dann ging es erst richtig los. Beim kleinsten Widerstand schnarrt die Lok laut – scheiße. Aber damit nicht genug: In der ersten Kurve protestiert der Decoder und die Innenbeleuchtung der Wagen, die auf dem anderen Stromkreis stehen, flackert auf – och nööö, auch noch eingebaute Kurzschlüsse. Zu guter Letzt bleibt die Lok auf DKW und Entkupplern laut schnarrend hängen. Alle drei Loks zeigen exakt das gleiche Verhalten! Kurz überlegt…. Behalte ich meine eigene Lok und bringe sie in Ordnung? Näh- findet dieses mal nicht statt. Bei drei Modellen vorher habe ich das gemacht, die Fehler dokumentiert und an Mä/Trix geschickt. Nie was davon gehört. Im Artikel von Bernhard Veith hatte Herr Ballsieper sich im Interview für meine Ohren etwas abfällig über uns Umbauer geäußert. Es ist klar, daß unsere handwerkliche Arbeit nicht auf eine Produktion übertragbar ist! Aber Maßfehler sind Maßfehler, falsch montierte Teile sind eben dieses, egal ob von Hand montiert, oder industriell. Wenn man angebotene Hilfe bei Märklin hochmütig abtut, dann soll es so sein. Also habe ich alles wieder eingepackt und kurz vor Ladenschluß bei JB wieder auf den Tresen geknallt. Gut, daß ich die Loks auf Rechnung mitgenommen und noch nicht bezahlt hatte.
Zwar habe ich nun nicht mehr genau nachgeschaut, aber das Kurzschlußproblem dürfte ein Maßfehler sein. Wenn die Lok auf einer Geraden steht (Strom liegt beim Digitalbetrieb ja ständig an) und schiebt die Lok leicht hin und her, quer zum Gleis, geht das Licht der Wagen auf dem anderen Stromkreis an, sobald die Bewegung in Richtung der isolierten Radseite erfolgt. Die Räder werden also in dieser Richtung Kontakt zum Drehgestellrahmen bekommen. Das wäre dann ein Problem, daß Mä/Trix nicht so einfach beheben kann. Wenn sich diese erste Diagnose bestätigt, kann das ein böses Ende für das kleine Express- Blümchen nehmen. Damit wäre dann kein Geld mehr zu verdienen. So ein Elend.
Euch allen trotzdem ein schönes Weihnachtsfest!
Heiko
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Peter Tümmel » 24.12.2015, 09:00

Hallo Heiko,

na das hört sich ja garnicht gut an. Hoffentlich liest Herr Ballsieper hier mit. Hat er doch großspurig in Sinsheim und Backnang versprochen dass man solche Fehler wie bei der E03 nicht nochmal braucht und die Abstellung dieser bei neuen Modellen vorhergesagt.
Letztens habe ich einen neuen Gottardo bekommen bei dem der Barwagen werkseitig falsch verkabelt war. Leider war keine Garantie mehr druf, so hat der Verkäufer den Schaden bezahlt. Die Bilder von der Verkabelung habe ich zum Märklinservice gemailt. Antwort: Fehlanzeige. Das interessiert die einen Scheißdreck.
Nun ich bin mal gespannt wann ich meine Lok bekomme und wie es damit aussieht. Auf alle Fälle werde ich zum Händler einen Trix Express-Testkreis mitnehmen.

Gruß Peter

Nachtrag:
Vielleicht ist ja tatsächlich etwas daran von dem was ich beim Trix Tag in Koblenz hörte. Nämlich dass im Werk in Göppingen ein Mitarbeiter ganz bewusst Trix Express boykottiert.
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon noels » 24.12.2015, 09:19

Peter, nimm neben dem Testgleis auch eine Prüflampe mit! Eine kleine Testanlage hat man im Werk ja nun wohl auch, aber wahrscheinlich die Außenschienen phasengleich an einem Trafo. Dann bemerkt man weder den Kurzschluß, noch die Stromabnahme auf der falschen Seite :-)
Erst einmal unterstelle ich keinen böswilligen Mitarbeiter, sondern einfach nur Unwissen. Dazu kommt dann, daß man nicht bemerkt, daß man unwissend ist :wink:
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Peter Tümmel » 24.12.2015, 10:31

Hallo Heiko,

nach mittlerweile mehr als 3 Jahren seit der E 03 dürfte keine Unwissenheit mehr vorherrschen was Trix Express ist.
Aber ich habe letztens bei ebay eine BR 92 als Trix Express Modell verkauft. Da konnte man sich die Lok von allen Seiten anschauen auch ddie Unterseite wo die Schleifer zu sehen sind.
Nach mehr als einer Woche nachdem die Lok verkauft war hat mich der Käufer doch allen Ernstes gefragt ob ich vergessen hätte beim Text mit anzugeben dass es sich um eine 3-Leiter-Lok handelt.

Gruß Peter
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon noels » 24.12.2015, 12:17

Wenn ich es gestern Abend richtig gesehen habe, ist es dieses Drehgestell, bei dem die Zahnräder ganz dicht auf einer Seite liegen. In einem der beiden Drehgestelle ist es dann ganz schwer, die isolierten Räder vom Rahmen weg zu halten. Die notwendigen Maße haben ganz kleine Toleranzen. Ich habe das nur geschafft, wenn ich ein Spurmaß von 12,2 mm akzeptiert habe, mit 11,9 mm ging es nicht.
Wenn das so ist bei der E144, dann brennt bald bei Märklin die Hütte, denn dann haben das alle Loks und der Fehler ist nur sehr aufwendig zu reparieren
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Batteriebahn » 24.12.2015, 12:37

Hallo Heiko, Hallo Peter,

habe von dieser Laienspielergruppe in Göppingen auch nichts anderes erwartet :twisted:

Weihnachtsgrüße

Paul
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon TE lebt » 24.12.2015, 13:14

Eigentlich wollte ich hier auch etwas dazu schreiben, aber
mir fehlen die Worte! :roll:

Gut, dann wünsch ich eben schöne Feiertage.

Günther
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Thorsten S. » 24.12.2015, 13:15

Hallo TE Freunde!
Das Bild vom Getriebe ist das richtige Heiko. Man sieht schon die schlechte Konstruktion des Getriebes auf dem Bild. Das Zahnrad auf der Achse rutscht Seitlich fast vom Zahnrad im Getriebe ab. Die Zähne der Zahnräder sollten aber immer mit der ganzen Breite ineinander greifen. Warum nur ist die Messingbuchse so breit die die Achse hält? Die Buchse liegt nur sehr schmal auf und müsste nur halb so breit sein. Dann hätte man das Zahnrad auch schön in eine Mittige Lage bringen können. Ein isoliertes Rad sollte immer eine grosse Isolierscheibe zwischen Spurkranz und Zahnrad haben. Diese Isolierscheiben kosten nicht viel und machen dem Spielbahner viel Freude da es keine Kurzschlüsse gibt.
Es ist sehr traurig das ein Unternehmen wie Märklin offensichtlich nicht dazu lernt.
Frohe Festtage wünsche ich Euch allen.
Viele Grüsse Thorsten
Thorsten S.
 
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Hans » 24.12.2015, 15:30

Hallo Leute,

wie schon woanders geschrieben, bin ich der Meinung, auch wenn wir mit unserem Hobby eine Randgruppe sind, sind wir doch nicht auf solche Krücken angewiesen.
Wir betreiben nun schon seit Jahrzehnten unser Hobby, ohne Ersatzteile oder Neuware von der lieben Tante.
Ich habe absolut kein Verständnis dafür, dass hier Loks das Werk verlassen, welche mechanisch und elektrisch fehlerhaft sind.
Ist das Bild von Heiko von der neuen Lok? Dann muss ich sagen, ein Getriebe so zu konstruieren, dass der Eingriff der Zahnräder nicht stimmt , dann entspricht das der Qualität asiatischem Wegwerfspielzeugs, welches als "Fastfoodsupermenüdreingabe" verschenkt wird.
Die erneute Auslieferung von fehlerhaft produzierten Waren (wohl im großen Stil?) lässt mich hier stark an der Kompetenz zweifeln! Was ist denn hier mit Warenendkontrolle und Qualitätssicherung und gibt es hier überhaupt ein Prüfverfahren? Hat man hier keine Kompetenz mehr in Elektronik und Mechanik (diese dem Shareholdervalue geopfert) sondern nur noch im lackieren um die 101ste Variante zu erstellen?
Das die Ware fehlerhaft ist, liegt sicherlich nicht am System Trix Express wie die vielen Umbauten beweisen, und überhaupt, früher hats doch funktioniert!
Bei diesen Preisen erwartet man ein Premiumprodukt und kein Bananenprodukt, was beim Kunden reift! Auch ich habe die Lok bestellt, kann mich aber irgendwie nicht mehr so recht darauf freuen.
Ich glaube, ich werde mir mal wieder zwischen den Jahren eine Lok umbauen. So richtig halt! Mit Qualitätssicherung und Warenendkontrolle!
:roll:
Nachdenkliche Weihnachsgrüße nach Göppingen
Hans
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon noels » 24.12.2015, 16:21

Hans, nur um das eben klar zu stellen, das Foto ist von einer Rheingold- E10 vor dem Umbau :wink:
Die neue habe ich ja nicht zerlegt. Aber an der Lage der Zahnräder auf den Achsen bei der neuen, nämlich direkt neben den Rädern auf einer Seite, gehe ich davon aus, daß es sich um diesen Typus handelt. Ansonsten unterschreibe ich Deinen Text :D
Gruß
Heiko
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Peter Tümmel » 24.12.2015, 17:43

Hallo Expressler,

ich habe mir Anfang des Jahres auch diese Lok bei meinem Händler bestellt.
Nun bei der ganzen Misere stellt sich mir die Frage ob ich von dem Vertrag ob der Mängel zurücktreten kann. Wie ist die Rechtslage in so einem Fall?

nicht mehr so ganz begeisterte Grüße Peter

Und noch eins:

Was mich in diesem Zusammenhang gewaltig auf die Palme bringt, ist der von Herrn Ballsieper zitierte Satz bezüglich uns Umbauer:

„Das ist eine völlig andere Baustelle und auch nicht mit unserem Engagement zu vergleichen, auch wenn es hier und da Schnittpunkte gibt“ meint Ballsieper diplomatisch und auch wohlwollend, weil diese versierten „Umbauer“ Veränderungen durch zwei drei Fräs -oder Lötarbeiten an vorhandenen Modellen vornehmen, ohne die Arbeit dieser Hobbybauer schmälern zu wollen. Das habe aber nichts mit einer prozesssicheren Serienfertigung zu tun.

Eine prozesssichere Serienherstellung sieht anders aus.

Gruß Peter
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon noels » 25.12.2015, 00:02

Peter, zu Deiner ersten Frage:
Vertragsrechtlich muß man immer die einzelnen Schritte eines wirksamen Vertrages auseinanderklamüsern - Zu einem wirksamen Vertrag gehören zwei übereinstimmende Willenerklärungen.
1) Mit dem Angebot von Märklin handelt es sich nicht um eine sogenannte Willenserklärung sondern um die Aufforderung an einen potentiellen Kunden, seinerseits eine rechtswirksame Willenserklärung abzugeben.... gegenüber Deinem Händler. Das ist entscheidend.
2) Mit Deiner Bestellung gibst Du eine wirksame Willenserklärung ab gegenüber Deinem Händler. Du forderst die Ware an.
3) Erst mit der Annahme der Bestellung gibt Dein Händler eine Willenserklärung ab. Damit, also mit einer Auftragsbestätigung, liegen die beiden Willenserklärungen vor. Märklin hat damit gar nichts zu tun!!
4) Mit der Übergabe der Ware erfüllt der Händler seinen Teil des Vertrages.
5) Mit der Annahme der Ware und der Bezahlung erfüllst Du Deinen Teil und damit ist der Vertrag endgültig geschlossen.

So weit die Theorie. Nun gibt es ein paar Wackelpunkte:

Es gibt keine genau definierte Beschreibung der gegenseitigen Verpflichtungen in den jeweiligen Willenserklärungen. Was genau verpflichtet sich der Händler, zu liefern? Es dürfte kein Problem sein, hier wiederum auf die Beschreibung von Mä/Trix zurück zu greifen. Das, was dort beschrieben steht, ist der Gegenstand Deiner Willenserklärung. Denn es gibt keine abweichenden Beschreibungen... es wird eine Artikelnummer im Vertrag aufgenommen, zu der die Beschreibung des Herstellers gehört.
Nun entspricht der Artikel offensichtlich nicht der Beschreibung. Der Händler erfüllt also nicht seine vertragliche Verpflichtung. Du verweigerst daraufhin die Abnahme und die Erfüllung Deiner Verpflichtung, also der Bezahlung.
Nun gibt es zwei Punkte, die zu beachten sind:
1) Der Vertrag gilt weiterhin. Also der Händler steht weiterhin in der Pflicht, den Artikel beschreibungsgemäß zu liefern. Du bist weiterhin in der Pflicht, einen ordnungsgemäß gelieferten Artikel abzunehmen und zu bezahlen.
2) Kann der Händler seiner Verpflichtung nicht nachkommen, hast Du laut BGB das Recht, Wandlung, oder Minderung, oder Nachbesserung in Anspruch zu nehmen.
Vertragsrechtlich kann der Händler aber Deine freie Wahl ausschließen und erst einmal die Nachbesserung in den Vordergrund stellen. Dazu kannst Du ihm eine angemessene Frist setzen. Nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch tritt Dein Recht der freien Wahl der drei o.g. Möglichkeiten wieder in Kraft.
So weit die rechtliche Theorie, wie ich sie vor 30 Jahren im Studium gelernt habe. Das ist wohl auch heute noch so, ohne Rechtsverbindlichkeit :wink:

Ein wesentlicher Punkt ist aber (und dahin geht wohl auch Deine Frage): Wann mußt Du Deinen Teil, nämlich die Bezahlung erfüllen? Ohne letzte Rechtssicherheit: Wenn der Händler seiner Pflicht nicht nachkommen kann, mußt Du es auch nicht. Es handelt sich um ein Geschäft "Zug um Zug".
Hast Du schon bezahlt und stellst zuhause fest, daß die Ware fehlerhaft ist, hast Du erst nach zwei erfolglosen Versuchen der Nachbesserung den Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Hast Du aber noch nicht bezahlt, kann der Händler bei fehlerhafter Ware die Bezahlung nicht einfordern, denn er hat seinen Teil der Verpflichtung ja auch noch nicht erfüllt.

Zusammengefaßt: Wenn man im Laden schon merkt, daß die Ware nicht dem Vertrag entspricht -> nicht bezahlen bis fehlerfreie Ware geliefert wird. Die Bestellung wird aber nicht automatisch unwirksam, wenn der erste Übergabeversuch scheitert.
Was sind nun "angemessene Fristen" für Nachbesserungen seitens des Lieferanten? Das hängt von der Ware ab. Allgemein bewegen sich die Urteile im Rahmen von 2-8 Wochen. Man sollte den Vertragspartner am besten auch konkret und schriftlich "in Verzug setzen". Also bei der gescheiterten Übergabe den Grund schriftlich fixieren, das Datum des Übergabeversuchs und dann auch eine Frist der Nachbesserung festschreiben. Mit dem letzten Punkt werden sich Händler schwer tun. Notfalls muß man schriftlich per "Postzustellungsurkunde" dem Händler nach einer angemessenen Frist in Verzug setzen, etwa in der Form: "Die Lieferung fehlerfreier Waren erwarte ich innerhalb eines Zeitrahmens von 8 Wochen ab dem heutigen Tage xy. Danach mache ich von meinem Anspruch auf Wandlung des Vertrages Gebrauch. Nach diesem Datum ist der Vertrag hinfällig, meine Willenserklärung in Form der Bestellung vom yz unwirksam."
VG
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon Peter Tümmel » 25.12.2015, 09:22

Hallo Heiko,

danke für die ausführliche Erklärung.
Laut BGB hat der Händler ja die Möglichkeit zur 2-maligen Nachbesserung.
Wobei der Händler eigentlich (neben dem Käufer) der Dumme ist. Denn er kann ja gar nicht nachbessern weil der Hersteller ja den Mist, in diesem Fall die fehlerhaft hergestellete Lokomotive, ausliefert. Also muss er die Ware an den Hersteller zurückschicken. Dieser wird wohl, so wie wir schon mehrfach festgestellt haben, nicht in der Lage sein die Lok in einem angemessenen zeitlichen Rahmen zu einer für Trix Express tauglichen Lok zu machen (oder machen wollen). Siehe z. B. die E03, welche von einigen Käufern 2 mal ins Werk zur Reparatur zurückgeschickt werden mussten und dann doch nicht einwandfrei liefen.

Was mich noch interessieren würde ist, muss der Händler gegenüber Märklin in Vorleistung gehen?

Gruß Peter
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon noels » 25.12.2015, 09:44

Guten Morgen,
swiw hat Märklin recht "rustikale" AGB im Verhältnis zu den Händlern. Deshalb gibt es inzwischen ja auch Händler, die Märklin nicht mehr im Programm haben.
Das sind also genau so arme Hunde, wie wir. Da wir kein Vertragsverhältnis mit Märklin haben, sondern nur mit dem Händler, können wir keinen direkten Druck ausüben, sondern nur indirekt über den Händler. Die einzige Ausnahme gibt es dann, wenn jemand direkt im Onlineshop bestellt hat. Das wird im Falle von Express dann eher dazu führen, daß Händler sich zukünftig weigern würden, Express zu verkaufen.
Märklin kann sich solche "Nachbesserungsfristen" - leider immer noch oft viele Monate- nur leisten, weil wir Kunden das mitmachen, auch mit Rücksicht auf unsere Händler. Sicher würde im Streitfall ein Gericht bei einem Luxusgut, das man nicht wirklich braucht, eine längere Frist einräumen, als beispielsweise bei einer Waschmaschine. Aber 5 Monate, wie ich es in diesem Jahr mit der NoHAB erlebt habe, sind mit Sicherheit jenseits von Gut und Böse.
Wir sitzen da also in einer Zwickmühle. Wenn man im Onlineshop gekauft hat, ist alles viel unkomplizierter, denn es gibt ja das normale 2-wöchige Recht zum Rücktritt ohne Angabe von Gründen. Aber wir wollen ja unsere Händler behalten - ich jedenfalls :-)
Gruß
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Re: die neue E144 leider doch kein Weihnachtsmärchen

Beitragvon TE lebt » 25.12.2015, 12:43

Einen schönen ersten Feiertag in die Runde.

In § 437 BGB sind die Rechte des Käufers bei Mängeln geregelt. Dort heißt es:

"Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen."

Die Nacherfüllung kann durch Beseitigung des Mangels erfolgen. Das kann der Verkäufer ohne den Hersteller nicht leisten.
Die Nacherfüllung kann auch durch Lieferung einer mangelfreien Ware erfolgen. Auch hier ist der Verkäufer auf den Hersteller angewiesen. Dieser dürfte im vorliegenden Fall aber nicht in der Lage sein, ein mangelfreies Exemplar zu liefern, da der Fehler konstruktionsbedingt wohl die gesamte Produktion betrifft.
Von daher bin ich der Meinung, dass der Kunde hier direkt vom Vertrag zurücktreten kann - früher nannte man das Wandelung.

Vor diesem Hintergrund kann ich jeden Händler verstehen, der die Schnauze von Trix Express voll hat. Denn wie man die Sache auch dreht und wendet, er hat den Ärger!

Ärgern dürfte sich aber auch Herr Ballsieper. Denn ich unterstelle ihm mal durchaus guten Willen. Um ihn in die Tat umzusetzen bräuchte er gut Mitarbeiter, hat aber offenbar nur eine Gurkentruppe. Und da bist du dann als PM eine ganz arme Sau!

Gruß Günther
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