Hallo TRIX-Enthusiasten
PaTrix hat geschrieben:...
EUROP, besser RIV-EUROP, war ein Wagenpool aller im RIV zusammengeschlossenen (west-)europäischen Bahngesellschaften. RIV steht für "Regolamento Internazionale Veicoli" (N.B. also auf Initiative der Italiener!). Einer Vereinbarung, die schon 1922 ins Leben gerufen wurde und der sich nach und nach die Bahngesellschaften angeschlossen hatten. Das Reglement beschrieb die Eigenschaften von Güterwagen, die international verkehren konnten. Ab den 50er-Jahren wurde - wegen des Kalten Krieges und des Eisernen Vorhangs - das Regelwerk nochmals für (west-)europäische Länder verfeinert.
...
Ich habe inzwischen dazulernen müssen, dass der RIV-Vertrag, gültig seit 1922 auf Ende Juni 2006 geendet hat. Hier noch eine Aufnahme des Einbandes der deutschen Ausgabe von 1989 und einer Detailseite, als Beispiel wie Beschriftungen bzw. Bezeichnungen (Computernummer!) zu gestalten waren:

- RIV-Reglement 1989 - Einbandseite

- RIV-Reglement 1989 - Detailseite
Hatten vor allem die Staatsbahnen und wichtige, grosse Privatbahnen das RIV-Reglement bzw. dieses internationale Vertragswerk unterzeichnet bzw. anerkannt, wurde eine Änderung notwendig, weil die EU-Kommion für Verkehr die Staaten der Gemeinschaft dazu angehalten hat, die "Netze" zu öffnen und auch anderen, sog. EVU (Eisenbahn-Verkehrsunternehmung) die staatlichen und/oder privaten Trassen zugänglich zu machen.
Das RIV-Abkommen wurde daher durch einen sog.
AVV - Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen ersetzt. Dieses ist
seit 1. Juli 2006 in Kraft und verbindlich. Diesem neuen Vertragswerk sind inzwischen
600(!) EVUs beigetreten, die den Güterverkehr auf den Schienen weltweit abwickeln!
Wen es dazu vertiefter interessieren mag, kann unter folgendem Link die Website des GCU-Bureau's aufrufen und das gesamte Vertragswerk in allen Kapiteln als PDF herunterladen:
http://www.gcubureau.org/index.php?lang=deOhne Reglemente scheint es also im Güterverkehr und bei der Verladung von Gütern nicht zu gehen!
Wer allerdings meint, dies sei nur eine Erscheinung des 21. Jahrhunderts sieht sich getäuscht, wenn er -
wiederum bei der FH Merseburg - für die Epoche II das entsprechende Regelwerk nachliest, das dort publiziert ist
(gültig ab ca. 1932)!
Dort nachzulesen ist deshalb spannend, weil die wichtigsten Güter, die dannzumal verladen wurden, akribisch mit Vorschriften und Bebilderungen(!) beschrieben sind. Da werden auch -
was wir bisher hier wenig beachtet haben -
Fässer, Stahlgüter, Steinplatten, Säcke, Strohballen, Glasscheiben reglementiert, neben der Hauptsache:
Holz in allen Formen wie ganzen Stämmen über zwei Wagen, Stämme gekürzt, Rundhölzer für den Bergwerk- bzw. Stollenbau, Bretter etc.
Hier der entsprechende Link:
http://www.hs-merseburg.de/~nosske/EpocheII/dv/e2d_3318.htmlDa lässt sich noch manche Beladung auf Wagen verbessern und vor allem "richtig" sichern!
Viel Spass!
Mit TRIXigen Grüssen
PaTrix